Zur Startseite

SGB XI Leistungen im Überblick: Was Pflegedienste abrechnen können

Veroeffentlicht am 14. Juni 2026 - 7 Min. Lesezeit

Das SGB XI (Pflegeversicherung) listet die Leistungen, die ambulante Pflegedienste mit der Pflegekasse abrechnen können. Hier sind die wichtigsten - und worauf du in der Praxis achten musst.

Die Struktur im Detail

Grundpflege Paragraph 36 SGB XI

Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Sachleistung bei Pflegegrad 2-5. Höchstbeträge sind nach PG gestaffelt (PG 2: 796 EUR/Monat, PG 5: 2.299 EUR/Monat - Stand 2025).

Hauswirtschaftliche Versorgung (Paragraph 36)

Einkauf, Reinigung, Wäsche, Mahlzeiten. Wird in den Höchstbetrag aus Paragraph 36 eingerechnet.

Paragraph 37.3 Beratungsbesuch

Bei Geldleistungs-Beziehenden (PG 2-3 alle 6 Monate, PG 4-5 alle 3 Monate). Pflicht - sonst wird das Pflegegeld gekürzt.

Verhinderungspflege (Paragraph 39)

Bis 1.612 EUR pro Jahr für Vertretung von Angehörigen. Wichtige Einnahmequelle für ambulante Dienste.

Entlastungsleistung (Paragraph 45b)

131 EUR/Monat (Stand 2025) für alle Pflegegrade. Klient:innen können diese gezielt einsetzen.

Praxis-Tipp: Behalte den Höchstbetrag aus Paragraph 36 immer im Blick. Klient:innen mit PG 2 haben weniger als 800 EUR verfügbar - bei aufwändiger Pflege ist der schnell überschritten und der Rest muss privat gezahlt werden.

Pflegedienst-Tourenplanung holen - 29 EUR